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Digitalbonus Bayern für KI-Projekte

Der Freistaat übernimmt bis zur Hälfte der Kosten, wenn kleine Unternehmen digitalisieren, für besonders innovative Vorhaben wie KI bis zu 30.000 Euro. Wer den Zuschuss bekommt, was er abdeckt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.

Der Digitalbonus Bayern ist ein Zuschuss des Bayerischen Wirtschaftsministeriums für kleine Unternehmen, die digitalisieren oder ihre IT-Sicherheit verbessern. Er muss nicht zurückgezahlt werden, und das Programm hat eine eigene Seite, digitalbonus.bayern. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2027. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Gefördert wird, solange Haushaltsmittel da sind, und pro Monat nimmt das Programm nur eine feste Zahl von Anträgen an.

Wir entwickeln KI-Systeme und Agenten, auch für kleine Unternehmen in Bayern. Diese Seite fasst zusammen, was in der Richtlinie steht. Jede Aussage ist mit der Richtlinie oder den Unterlagen des Programms belegt, die Quellen stehen unten.

Wer ihn bekommt

Antragsberechtigt ist ein Unternehmen, wenn alles davon zutrifft:

  • Es ist gewerbesteuerpflichtig. Auch ein Einzelunternehmen mit Gewerbe kann den Antrag stellen.
  • Es hat weniger als 50 Beschäftigte, gerechnet in Vollzeitstellen, und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Es zählt nur das Unternehmen, das den Antrag stellt, nicht die Unternehmensgruppe.
  • Es hat eine Betriebsstätte in Bayern, und dort wird das geförderte Vorhaben auch eingesetzt.

Ein frisch gegründetes Unternehmen ohne ersten Jahresabschluss schätzt seine Zahlen nach bestem Wissen.

Ausgeschlossen sind unter anderem:

  • freie Berufe, außer sie werden in einer gewerblichen Rechtsform ausgeübt,
  • Krankenhäuser, Kliniken, medizinische Versorgungszentren und ähnliche Einrichtungen. Nach den Vollzugshinweisen sind gewerbliche Unternehmen des Gesundheitssektors insgesamt nicht antragsberechtigt, die Programmseite nennt ausdrücklich auch Arztpraxen.
  • die landwirtschaftliche Primärproduktion,
  • von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen,
  • staatliche Eigenbetriebe und Unternehmen, an denen öffentliche Stellen mit 25 Prozent oder mehr beteiligt sind.

Wer als Ärztin, Anwalt oder Steuerberaterin ein KI-System plant, prüft deshalb zuerst, ob die eigene Praxis oder Kanzlei überhaupt in Frage kommt.

Standard und Plus

Es gibt zwei Stufen. Beide übernehmen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Förderfähig sind bei Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, die Nettobeträge.

  • Digitalbonus Standard: höchstens 7.500 Euro Zuschuss, ab 4.000 Euro förderfähigen Ausgaben. Bei vollem Fördersatz ist der Höchstbetrag bei 15.000 Euro erreicht. Darüber steigt der Zuschuss nicht mehr.
  • Digitalbonus Plus: höchstens 30.000 Euro Zuschuss. Das Antragsformular verlangt dafür mindestens 15.000 Euro förderfähige Ausgaben. Bei vollem Fördersatz ist der Höchstbetrag bei 60.000 Euro erreicht. Plus gibt es nur für Vorhaben mit „besonderem Innovationsgehalt“, und jedes Unternehmen bekommt es nur einmal.

Künstliche Intelligenz steht in der Richtlinie ausdrücklich unter den Beispielen für Plus, neben intelligenter Robotik, Simulation und digitalen Zwillingen. Ein Automatismus ist das nicht. Die Regierung vergleicht den Innovationsgehalt mit anderen Anträgen aus ganz Bayern. Ein Standard-ERP oder Dokumentenmanagement gilt dabei nicht als innovativ, auch nicht als vergleichbare Individualprogrammierung. Der Schwerpunkt des Vorhabens soll inhaltlich und bei den Kosten auf der KI liegen, und der Antrag verlangt, das darzulegen. Als Beispiele dafür nennt das Formular das verwendete Modell und den Umfang seiner Anpassung, die Art der Daten und wie Aktualität und Qualität der Ergebnisse gesichert werden.

Die Programmseite empfiehlt, vor einem Plus-Antrag mit der zuständigen Regierung zu sprechen. Bis 15.000 Euro bringt Plus keinen höheren Zuschuss. Die Programmseite verweist dann auf Standard, das schneller bearbeitet werden soll.

Was gefördert wird

Gefördert werden Leistungen externer Anbieter, nämlich Entwicklung, Einrichtung, Anpassung, Programmierung, Dokumentation und Projektbegleitung, dazu die Software, die das Vorhaben braucht. Beratung und Schulung zählen nur zusammen mit einer Umsetzung, und höchstens bis zur Hälfte der förderfähigen Ausgaben. Lizenz- und Servicegebühren sind für höchstens 18 Monate innerhalb des Bewilligungszeitraums förderfähig.

Nicht gefördert werden unter anderem:

  • eigenes Personal und eigene Entwicklung,
  • Anbieter, bei denen Gesellschafter, Geschäftsführung, IT-Mitarbeiter oder leitende Angestellte des eigenen Unternehmens tätig sind,
  • Lösungen, die gegen Entgelt bei anderen Unternehmen eingesetzt werden sollen. Wer ein KI-Werkzeug baut, um es an andere Firmen zu verkaufen, bekommt dafür keinen Digitalbonus.
  • Vorhaben, denen eine gesetzliche Pflicht zugrunde liegt,
  • Standard-Hardware wie Server, PCs, Laptops und Telefone,
  • Standardsoftware wie Office-Programme und Betriebssysteme,
  • Standard-Websites, Webshops und Online-Marketing,
  • Ersatzbeschaffungen, Reise- und Versandkosten, Leasing,
  • Vorhaben, die schon anders gefördert werden.

Für KI-Systeme ist ein Punkt wichtig: Ein KI-System ist mit dem Start nicht fertig. Es braucht laufend Pflege, neue Prüffälle und Anpassungen an neue Modelle. Gefördert werden nur Ausgaben innerhalb des Bewilligungszeitraums. Den Betrieb danach bezahlt das Unternehmen selbst. Ob Wartung innerhalb des Zeitraums förderfähig ist, regelt die Richtlinie nicht ausdrücklich. Die Vollzugshinweise lassen Servicegebühren für bis zu 18 Monate zu und nennen Wartungsverträge als möglichen Teil des Vorhabens. Klären Sie das vor dem Antrag mit der Regierung.

Der Ablauf

  1. ELSTER-Unternehmenskonto einrichten. Der Antrag läuft online, und er muss mit dem ELSTER-Unternehmenskonto des Unternehmens authentifiziert werden. Der unterschriebene Ausdruck per Post ist seit Mai 2025 entfallen. Auch ein Einzelunternehmen registriert sich dafür „für eine Organisation“. Für das nötige Organisationszertifikat schickt die Steuerverwaltung einen Aktivierungsbrief per Post. Das dauert laut Mein Unternehmenskonto in der Regel mindestens fünf Werktage. Fangen Sie damit an, bevor Sie Angebote einholen.
  2. Angebote einholen, aber nichts beauftragen. Der Antrag braucht jedes Angebot mit Anbieter, Datum, Angebotsnummer und Betrag. Die Angebote müssen zusammen die Gesamtkosten ergeben.
  3. Bei Plus: mit der Regierung sprechen. Zuständig ist die Regierung des Bezirks, in dem das Vorhaben umgesetzt wird, für München die Regierung von Oberbayern.
  4. Antrag stellen. Den Antrag stellen Sie auf digitalbonus.bayern. Jeden Monat öffnet das Programm am ersten Werktag um 10 Uhr ein neues Kontingent. Ist es aufgebraucht, geht es erst im Folgemonat weiter. Im Oktober 2026 war das schon vor Monatsende der Fall. Zum Antrag gehören die Unternehmensdaten, eine De-minimis-Erklärung, ein Finanzierungsplan und die Angebote. Den Antrag stellt das Unternehmen selbst. Dienstleister und Fördermittelberater dürfen das ELSTER-Zertifikat ausdrücklich nicht nutzen.
  5. Eingangsbestätigung abwarten, dann beauftragen. Ab der Eingangsbestätigung dürfen Sie beginnen, auf eigenes Risiko. Den Bescheid müssen Sie dafür nicht abwarten. Ein Auftrag vorher, auch ein mündlicher, gilt als Beginn des Vorhabens und schließt die Förderung aus. Die einzige Ausnahme nennen die Vollzugshinweise: Beratung zur Planung des Projekts, die zwingend vor dem Antrag liegen muss. Umsetzung, Lizenzen und Wartungsverträge gehören nicht dazu.
  6. Umsetzen. Das Vorhaben muss im Bewilligungszeitraum umgesetzt und bezahlt sein. Diesen Zeitraum legt der Bescheid fest, er beträgt höchstens 18 Monate. In begründeten Fällen verlängert ihn die Regierung auf Antrag. Ändern sich Preis, Anbieter oder Umfang, melden Sie das der Regierung unverzüglich. Fehlt diese Meldung und zeigt eine Prüfung, dass der Zuschuss nicht vollständig für den Zweck verwendet wurde, widerruft die Regierung die Förderung vollständig.
  7. Auszahlung beantragen. Das geht frühestens, wenn der Bescheid da ist. Nach dem Abschluss reichen Sie eine Projektmitteilung ein und beantragen die Auszahlung. Ausgezahlt wird einmal, Abschläge gibt es nicht. Rechnungen und Zahlungsbelege laden Sie mit einem Verwendungsnachweis hoch. Der ist bei mehr als 10.000 Euro Zuschuss immer nötig, darunter nur bei einer Stichprobe oder wenn die Regierung ihn anfordert. Regelt der Bescheid nichts anderes, gilt dafür eine Frist von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens, spätestens bis zum Ende des sechsten Monats nach dem Bewilligungszeitraum.

Eine offizielle Angabe zur Bearbeitungszeit gibt es nicht. Die Regierungen bearbeiten die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs.

Was Sie noch wissen sollten

  • Jedes Unternehmen kann den Digitalbonus während der Laufzeit der Richtlinie höchstens zweimal bekommen, einmal für Digitalisierung und einmal für IT-Sicherheit. Plus gibt es davon nur einmal.
  • Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe. Alle De-minimis-Beihilfen der Unternehmensgruppe zusammen dürfen in drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen.
  • Das geförderte System muss drei Jahre ab Inbetriebnahme für den geförderten Zweck genutzt werden.

Wie wir dabei helfen

Den Antrag stellen Sie selbst, über Ihr eigenes ELSTER-Konto. So verlangen es Richtlinie und Programmseite, und daran halten wir uns. Was wir beitragen:

  • Ein Angebot mit allen Angaben, die der Antrag verlangt, innerhalb von zwei Werktagen nach dem Gespräch.
  • Eine Projektbeschreibung, die bei einem KI-Vorhaben auf Modell, Daten und Qualitätssicherung eingeht, so wie es das Formular für Plus vorsieht.
  • Einen festen Starttermin, sobald die Eingangsbestätigung da ist.

Wenn Sie den Digitalbonus nutzen wollen, sagen Sie es im ersten Gespräch, bevor irgendetwas beauftragt ist. Das Gespräch dauert 30 Minuten und kostet nichts. Wie solche Vorhaben aussehen, zeigen unsere Projekte. Schreiben Sie uns über das Formular am Ende dieser Seite.

Quellen

Stand 28. Oktober 2026. Diese Seite ist keine Rechts- oder Fördermittelberatung. Verbindlich sind die Richtlinie und Ihr Bescheid, Ansprechpartner ist die Regierung Ihres Bezirks.

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